Gedenkfeier für ein Kind
Gedenkfeier für ein Kind
Eine Abschiedsfeier für einen Menschen zu planen, welcher auf ein langes Leben zurückblicken kann, ist etwas ganz anderes, als eine Feier für einen kleinen Menschen zu organisieren, welcher kaum Zeit auf der Welt verbringen durfte.
Ich möchte Ihnen aber eine solche Feier unbedingt wärmstens ans Herz legen! Denn meist ist nicht nur das betroffene Elternpaar in Trauer, sondern auch ein Umfeld von Göttis, Grosseltern und Freunden. Ein Zusammenkommen all jener Leidtragenden kann für alle Beteiligten sehr hilfreich und tröstlich sein.
In der Schweiz variiert die Gesetzgebung bezüglich der Bestattung von Kindern, die kurz nach der Geburt oder im Mutterleib verstorben sind, je nach Kanton. Die Regelungen können sich ändern, deshalb ist es wichtig, die aktuellen Gesetze und Vorschriften des jeweiligen Kantons zu überprüfen. Im Allgemeinen ist es jedoch üblich, dass Kinder, die vor, während oder kurz nach der Geburt verstorben sind, auf dem Friedhof bestattet werden können.
In vielen Kantonen gibt es spezielle Bestimmungen und Grabfelder für solche Fälle. Oft wird den Eltern die Möglichkeit gegeben, das Kind auf einem Kinderfriedhof oder in einem Bereich für Früh- oder Fehlgeburten zu beerdigen. Manchmal können die Eltern auch entscheiden, das Kind auf einem Familienfriedhof zu bestatten. Informationen zur Ascheverstreuung finden Sie in der Checkliste.
Es ist ratsam, sich direkt an die örtlichen Friedhofsverwaltungen oder die Gemeindeverwaltung zu wenden, um genaue Informationen zu den Bestattungsmöglichkeiten und den geltenden Vorschriften in einem bestimmten Kanton zu erhalten.
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